Qualität in der Personalauswahl – Die neue DIN 33430

Personaler, die ihr Handwerk verstehen, wissen, dass in der Personalauswahl mitunter viel Schindluder getrieben wird. Obskure Methoden wie Graphologie und DISG-Typologie sind da nur die Spitze des Eisbergs. Um die Qualität der Personalauswahl zu sichern, gibt es seit dem Jahr 2002 die DIN 33430. Diese formulierte erstmals Qualitätskriterien, anhand derer sich eignungsdiagnostische Prozesse beurteilen ließen. Diesen Monat ist die überarbeitete Fassung der Norm erschienen.

Prozessfokus

Insgesamt ist die Neufassung detaillierter und prozessorienter als zuvor. So wird beispielsweise die Anforderungsanalyse detailierter behandelt als zuvor. Auch die verschiedenen Arten von Auswahlverfahren, wie z.B. Dokumentenanalysen, Fragebögen und Tests, werden in der Neufassung differenzierter beleuchtet. Der Prozess steht stärker im Vordergrund als bisher. Dies bezieht sich zum einen auf Absprachen vor dem Verfahren (z.B. wer informiert wen, wie erhalten die Kandidaten die Ergebnisse) als auf auf eine Evaluation nach dem Verfahren (z.B. wurden die festgelegte Ziele erreicht, stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis).

Fokus auf die Praxis

Das Ziel der DIN 33430 war schon damals der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis. Das spiegelt sich auch in der Neuflage wider: So wurden Begriffe aus der Praxis, wie Kompetenzen und Potenziale in die DIN aufgnommen. Auch die Checkliste zur Beurteilung der eingesetzten Verfahren wurde von 140 auf deutlich praktikablere 69 reduziert. Da vor allem in öffentlichen Ausschreibungen auf die DIN verwiesen wird, enthält die neue Fassung nun auch einen Anhang mit Hinweisen für Ausschreibungen eignungsdiagnostischer Prozesse und Verfahren. Dieser listet nicht nur die zu erbringenden Nachweise der Bieter auf, sondern auch, welche Informationen in der Ausschreibung bereitgestellt werden sollten.

Digitale Verfahren

Auch digitale Auswahlmethoden, wie z.B. Onlinetests, finden in der neuen DIN stärkere Beachtung als noch im Jahr 2002. Neben technischen Rahmenbedingungen wird vor allem die Sicherheit betont. So sollen unbeaufsichtigte Testungen von zuhause aus nur als Screening eingesetzt und später unter Aufsicht auf Plausibilität überprüft werden.

Fazit

Die Neuauflage der DIN 33430 ist ein sinnvolles Tool, um die Qualität der Personalauswahl zu sichern, verbessern und zu überprüfen. Auch wenn die Norm selbst nicht rechtsverbindlich ist, können sich Organisationen im Zweifel auf DIN berufen und damit korrektes Vorgehen nachweisen. Schlussendlich profitieren auch die Bewerber/innen selbst von der Qualitätsnorm, da sie so sicher sein können, an einem transparenten und fairen Verfahren teilgenommen zu haben. Nur konnte sie sich bislang kaum durchsetzen. In Seminaren zur Eignungsdiagnostik blicken wir beim Stichwort DIN 33430 meist in fragende Gesichter. Es bleibt abzuwarten, ob sich dies mit der Neuauflage ändert.

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